Wien. Gefährlich
leben Unternehmen, welche die regelmäßig von Politik, Wirtschaft und
Konsumentenschutz erhobene Forderung nach größerer Kunden- und
Serviceorientiertheit heimischer Betriebe wörtlich nehmen: Schon die
simple Weiterleitung einer E-Mail als "Dienst am Kunden" kann
nämlich zu einer geschmalzenen Ordnungsstrafe führen. Dies zeigt das
aktuelle Beispiel eines Anbieters von Computerseminaren für Menschen ab
50 in Wien, der deshalb nun wegen "unberechtigter Ausübung des
Reisebürogewerbes" zu einer Verwaltungsstrafe von 346 Euro -
oder zwei Tagen und sechs Stunden Freiheitsstrafe - verdonnert wurde.
Hintergrund:
Der Wiener "NETclub 50+" (www.netclub.at),
veranstaltet seine PC- und Internetseminare für Senioren nicht nur am
Firmenstandort in Wien 9, sondern unter dem Titel
"Computer(&)wellness" zweimal Jährlich auch in österreichischen
Wellness-Hotels. Dort stehen für die Teilnehmer dann abwechselnd
Lernen und Erholung auf dem Programm. Dass diese bei den drei- bis
siebentägigen Seminaren nicht auf der grünen Wiese nächtigen können,
liegt auf der Hand. "Also haben wir unseren Kunden angeboten,
ihre Nächtigungswünsche per E-Mail an die örtliche Hotellerie
weiter zu leiten", erklärt Hans Michalec, Inhaber des 1994 gegründeten
"NETclub 50+", "und zwar als kostenlose Option
und ohne jeden Aufschlag, ohne Vermittlungsprovision oder sonstigen
Vorteilen für uns. Der Kunde bezahlt nur den Originalpreis des
Hotels".
Ein Fakt, den
selbst das anzeigende Marktamt bestätigte: "Die
Zimmerreservierungen werden von den Teilnehmern ausgefüllt und von
Herrn Michalec an die jeweiligen Gastgewerbebetriebe übermittelt",
heißt es in der Anzeige, "die Bezahlung...erfolgt vor Ort durch
die Seminarteilnehmer selbst. Die Hin- und Rückreise wird auf eigene
Kosten durch eigene Pkw...vorgenommen". Und da man im Rahmen
einer solchen "Computer(&)wellness" auch noch so
verwegen war, für einigen Teilnehmer Eintrittskarten zu einem Peter
Kraus-Konzert am Seminarort zu besorgen, ergänzt die
Magistratsabteilung 59: "Konzerkarten besorgt Hr. Michalec auf
Wunsch zum Kassapreis ohne Aufschlag".
"Dienst am
Kunden" eines bemühten Kleinunternehmens?
Mitnichten,
sagt das Magistratische Bezirksamt in Wien 9. Nicht zuletzt weil man
diese kostenlosen (Zusatz)leistungen zum Seminarangebot auch
"unter www.netclub.at
für jedermann zugänglich angekündigt" habe, bestehe
"Verdacht der Ausübung des Reisebürogewerbes...". Mit
Erstbescheid somit eine
Geldstrafe in Höhe von 693 Euro, erst nach Einspruch und wegen
"bisheriger verwaltungsstrafrechtlicher Unbescholtenheit"
des Unternehmers Reduktion auf den oben genannten Betrag.
Da hilft es
auch nichts, dass selbst die Pfuscherbekämpfungsstelle der
Wirtschaftskammer verlauten ließ: "Wir würden nie etwas dagegen
unternehmen; da haben wir wahrlich größere Probleme" und die
Anzeige deshalb als "ungehörig" kommentierte. Auch die
Fachgruppe Informationstechnologie, zu welcher der "NETclub
50+" gehört, zeigt sich erstaunt über die angebliche
Ungesetzlichkeit der kostenlosen Weitergabe eines Nächtigungswunsches:
"Wir machen das bei unseren Veranstaltungen schließlich genau
so", hieß es auf Anfrage des Unternehmers.
Was somit
bleibt, das ist die Warnung an alle Organisatoren von Seminaren,
Kursen, Symposien, Fortbildungs-, Informations- oder
Unterhaltungsveranstaltungen jeder Art: Wer auf seinem Anmeldformular
- oder auf seiner Website - neben der Veranstaltungsbuchung auch
die Option einer Zimmerreservierung vorsieht, steht mit einem Fuß im
Kriminal. Selbst wenn er keinen Cent daran verdient, denn die
Gewinnabsicht sei für das Delikt der unerlaubten Gewerbeausübung
nicht ausschlaggebend, beschied man dortamts... (Ende)